Leitkodex

  1. Das übergeordnete Ziel der Beratungsstelle ist die Förderung der Integration von Photovoltaik in die Gebäudehüllen zukünftiger (Neubau) aber auch beste-hender (Sanierung) Bauten mittels Wissenstransfer.
  2. Die Beratungsstelle vermittelt Wissen und Informationen zur technischen und gestalterischen Integration von Photovoltaik in die Gebäudehülle und damit im Näheren und Weiteren verbundene Themen.
  3. Die Beratungsstelle wird durch öffentliche Fördermittel der Helmholtz-Gemeinschaft grundfinanziert und arbeitet dem Sinne nach gemeinnützig.
  4. Die Beratungen richten sich vorrangig an Bauverantwortliche, Architektur-schaffende, Investierende und Planende.
  5. Priorität haben Projekte in den frühen Leistungsphasen und mit direkter Bau-werkintegration von Photovoltaik.
  6. Die Beratung ist initial. Sie ersetzt keine Planungsleistung konkreter Bau-vorhaben.
  7. Die Beratungen sind stets produktneutral und unabhängig (d.h. die Beratungs-stelle erhält keine Finanzierung seitens der Wirtschaft und bevorzugt weder einzelne Hersteller noch Produkte).
  8. Die Beratungen einzelner Personen der Zielgruppe erfolgen kostenfrei. Bei Veranstaltungen externer Partner und bei Beratungsanfragen kommerzieller Unternehmen können Honorare zur Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt werden.
  9. Zur Gewährleistung qualitativ hochwertiger Beratungen ist es u.a. erforderlich, Informationen, Informationsmaterialien und Muster von Herstellern bzw. Anbietern von technischen Lösungen für BIPV zu erhalten. Die Annahme erfolgt nur unter expliziter Information über die Neutralität der Weitergabe der daraus gewonnen Informationen. Darüber hinaus ist die Annahme von Geschenken verboten.
  10. Es gelten zu jeder Zeit die Anti-Korruptionsregeln des HZB.


Foto: Reallabor für BIPV am HZB, N. Albinius